FIS-Regeln
In Österreich haben sich zur Beurteilung der Vorrangverhältnisse auf Skipisten zwischen Pistenbenützern die FIS-Regeln durchgesetzt, weil damit international auf den Pisten die gleichen Regeln für Wintersportler gelten. Bei den FIS-Regeln handelt es sich weder um Normen noch um Gewohnheitsrecht. Die Gerichte beurteilen das Verhalten von Wintersportlern bei Kollisionen ohne Ausnahme anhand der FIS-Regeln. Die Kenntnis der FIS-Regeln gehört zur Ausbildung eines Wintersportlers. Das sorgfaltswidrige Verhalten kann nicht durch Rechtsunkenntnis entschuldigt werden. Ein Grundsatz ist, dass sich jeder Skifahrer und Snowboarder so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Dies bedeutet, dass vom Pistenbenützer in einem Kreuzungsbereich bzw. beim Zufahren zu Gastronomieeinrichtungen eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert wird, ansonsten ihn trotz allfälligem Vorrang ein Mitverschulden treffen kann. Auf der Skipiste hat der Vorranfahrende, langsamere Wintersportler Vorrang! Zur Beobachtung der Skipiste nach oben ist ein Pistenbenützer nicht verpflichtet, solange er die Piste nicht quert. Das Fahren in langgezogenen Schwüngen ist keine Querung der Piste. Ein zu Fuß aufsteigender Skifahrer muss den Rand der Abfahrt benutzen. Der abfahrende Skifahrer hat jedoch jede erdenkliche Rücksicht auf den aufsteigenden Pistenbenützer zu nehmen.