Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann der Bestandgeber nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) die von ihm eingebrachten beweglichen Sachen wieder mitnehmen, die unbeweglichen sind ins Eigentum des Bestandgebers übergegangen.
Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass bewegliches Material aufgrund der festen Verbindung zum unbeweglichen Untergrund selbst unbeweglich wird. Ein wesentliches Unterscheidungskriterium ist für den OGH jeweils die Frage, welcher Art (wie eng) die Verbindung ist, in welche die einzelnen Teile zu einer Hauptsache gebracht worden sind. Die Sache muss fest verbunden sein. Eine feste Verbindung fordert aber nicht eine Verankerung im Boden. Ebenso wenig hat alleine das Vorhandensein einer mauer-, niet- und nagelfesten Verbindung die Schaffung eines unselbstständigen Bauteils zur Folge. Handelt es sich um eine Leitung (Wasser-, Gas- und Stromleitung), insbesondere bei Verlegung im Mauerwerk, sowie generell um Rohre (beispielsweise von Heizungsanlagen), sieht der OGH es als gegeben an, dass ein unselbstständiger Bauteil vorliegt. Dasselbe gilt umgekehrt für selbstständige Bauteile (Kessel, Radiatoren, Öltank, Öl- und Wasserpumpe und dergleichen).
Ist die Verbindung von Teilen mit der Hauptsache so eng, dass sie von dieser tatsächlich nicht oder nur durch eine unwirtschaftliche Vorgangsweise getrennt werden können, dann sind Bauteile unselbstständig. Technische Untrennbarkeit ist nicht erforderlich. Die Abtrennung ist regelmäßig dann unwirtschaftlich, wenn Teil- und Restsache zusammen wesentlich weniger wert sind, als die ungeteilte Sache. Entscheidend ist die Verkehrsauffassung. Beispielsweise qualifiziert der OGH einen Kachelofen als unselbstständigen Bauteil des Hauses, allerdings nicht weil dieser sehr individuell und nach Maß gefertigt wurde, sondern aufgrund der Erkenntnis, dass er nur dann wieder entfernt werden kann, wenn er von einem Fachmann abgetragen und von einem solchen an einer anderen Stelle neu aufgebaut wird.
Jeder Sachverhalt ist individuell und ist es ratsam sich hier rechtlich beraten zu lassen.