EHEVERTRAG
In Österreich gilt die gesetzliche Gütertrennung, womit jedem Ehegatten grundsätzlich das in die Ehe eingebrachte Vermögen sowie vor und während der Ehe geschenktes oder geerbtes Vermögen im Falle der Trennung verbleibt. Aus diesem Grund wird nur in äußerst seltenen Fällen von den Mandanten der Wunsch geäußert, eine Gütergemeinschaft zu schaffen. Auch ohne Ehevertrag ist daher die Befürchtung, für Schulden, die der andere Ehepartner eingeht, automatisch einstehen zu müssen, unbegründet. Die wichtigsten Inhalte, welche in einem Ehevertrag im Hinblick auf eine spätere mögliche Scheidung geregelt werden können, sind Regelungen über die vorhandenen Ersparnisse und sonstigen Vermögenswerte, welche die Ehegatten in der Ehe aus eigenem Verdienst anschaffen, Regelungen über die Verwendung der Ehewohnung nach der Scheidung, Regelungen über den gegenseitigen Unterhalt, aber auch erbrechtliche Regelungen können Teil eines Ehevertrages sein. Festzuhalten ist, dass das Gericht im Falle einer Scheidung von den Vereinbarungen im Ehevertrag abweichen kann, wenn die Vereinbarung in einer Gesamtbetrachtung einen der Ehegatten unbillig benachteiligt. Einige in der Praxis gewünschte Regelungen gelten schon nach dem Gesetz als sittenwidrig und sind damit ungültig. Solche Regelungen können nicht vereinbart werden. Es sind der Gestaltung eines Ehevertrages daher Grenzen gesetzt, die mit einem Anwalt zu klären sind.