Einführung einer neuen Gesellschaftsform mit 01.01.2024 – FlexKapG bzw. FlexCo
Mit Jahresbeginn wurden die bestehenden österreichischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG um eine dritte Form, nämliche die flexible Kapitalgesellschaft (abgekürzt FlexKapG bzw. englisch FlexCo) erweitert. Es handelt sich hier um eine neue Kapitalgesellschaftsform, die auf internationalen Beispielen aufbaut und speziell für innovative Startups und Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet. Sie baut im Wesentlichen auf dem Recht der GmbH auf, übernimmt aber auch Regelungen aus dem AktG. Wesentlich ist, dass das Stammkapital lediglich mindestens € 10.000,00 betragen muss und der Mindestbetrag eines einzelnen Gesellschafters nurmehr € 1,00 beträgt. Abstimmungen sind im schriftlichen Wege zulässig, außerdem können Gesellschafter unterschiedliche Gattungen von Geschäftsanteilen erwerben. Erleichtert wurde die Übertragung von Unternehmensanteilen und ist nunmehr auch die Errichtung einer Privaturkunde durch einen Rechtsanwalt ohne Notariatsakt möglich. Ob und wie die neue Gesellschaftsform in der Wirtschaft angenommen und genützt wird, bleibt im Hinblick auf die völlige Neuschaffung dieser Gesellschaftsform abzuwarten.